Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)
Endbenutzer-Lizenzvertrag für unsere Dynamics 365 Business Central Apps.
Diese Vereinbarung erklärt die wichtigsten Regeln für Installation, Nutzung und Lizenzierung unserer über Microsoft AppSource vertriebenen Dynamics 365 Business Central Erweiterungen. Maßgeblich ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Wichtiger Hinweis
Wenn Sie eine von giant Computer Systems veröffentlichte Dynamics 365 Business Central Erweiterung installieren oder nutzen, erklären Sie sich mit den Bedingungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags einverstanden. Wenn Sie nicht zustimmen, dürfen Sie die Software nicht installieren oder nutzen.
1. Präambel und Geltungsbereich
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag („EULA“ oder „Vereinbarung“) regelt die Nutzung aller Dynamics 365 Business Central Erweiterungen („Apps“ oder „Software“), die von giant Computer Systems („Lizenzgeber“) über Microsoft AppSource bereitgestellt werden.
Die Vereinbarung gilt für alle aktuellen und zukünftigen Apps des Lizenzgebers, soweit für ein konkretes Produkt keine gesonderten Bedingungen veröffentlicht wurden.
Soweit der Lizenznehmer im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt, gelten neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch auch die einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs.
2. Begriffsbestimmungen
- „App“ / „Software“ bezeichnet jede vom Lizenzgeber über Microsoft AppSource bereitgestellte Dynamics 365 Business Central Erweiterung einschließlich Dokumentation, Updates und Patches.
- „Lizenzgeber“ ist giant Computer Systems, Deutschland.
- „Lizenznehmer“ ist die natürliche oder juristische Person, die die App installiert oder nutzt.
- „Tenant“ ist die eigene Microsoft Dynamics 365 Business Central Umgebung des Lizenznehmers, in der die App installiert ist.
- „Microsoft AppSource“ ist der Online-Marktplatz von Microsoft für Geschäftsanwendungen, über den die Apps vertrieben werden.
- „Nutzer“ ist jede vom Lizenznehmer autorisierte Person mit Zugriff auf den Tenant.
- „Update“ ist eine Fehlerkorrektur, ein Patch oder eine kleinere Versionsfreigabe.
- „Upgrade“ ist eine wesentliche neue Version mit erweiterten Funktionen oder geänderter Architektur.
3. Vertragsparteien
Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen:
Lizenzgeber:
giant Computer Systems
Marc Breuer
Am Altengraben 23
90768 Fürth
Deutschland
E-Mail: bc-support@giant-software.de
und
Lizenznehmer: die Organisation oder Person, die die App über Microsoft AppSource installiert oder nutzt.
Handelt der Lizenznehmer durch einen Bevollmächtigten, etwa einen Business Central Partner oder Administrator, bestätigt dieser, zum Abschluss dieser Vereinbarung berechtigt zu sein.
4. Lizenzgewährung
Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung erteilt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine einfache, nicht übertragbare Lizenz, um die App innerhalb des eigenen Dynamics 365 Business Central Tenants für interne betriebliche Zwecke zu installieren und zu nutzen.
Die Lizenz gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und umfasst die Nutzung durch die im Tenant autorisierten Nutzer.
Welcher genaue Lizenzumfang gilt, ergibt sich aus dem jeweiligen Lizenzmodell auf der Produktseite oder im Microsoft AppSource Listing.
Die Lizenz erlaubt insbesondere nicht, die App als Teil eines eigenen Serviceangebots an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Lizenzmodell und Vertrieb über AppSource
Alle Apps werden ausschließlich über Microsoft AppSource vertrieben. Installation, Abrechnung und Lizenzverwaltung erfolgen über die Microsoft Plattform und nach deren Nutzungsbedingungen.
Für Zahlungsabwicklung, Abonnements und sonstige durch Microsoft AppSource gesteuerte Abrechnungsprozesse ist ausschließlich Microsoft verantwortlich.
Je nach Produkt kann die Lizenz kostenlos, tenant-bezogen oder nutzerbezogen ausgestaltet sein. Maßgeblich ist immer das veröffentlichte Produktangebot.
6. Test- und Evaluierungsnutzung
Wird eine App über Microsoft AppSource mit Testphase angeboten, darf der Lizenznehmer sie während dieser Phase in einer Sandbox- oder Produktivumgebung prüfen.
Auch für die Testnutzung gilt diese Vereinbarung. Verfügbarkeit, Dauer und Umfang einer Testphase können vom Lizenzgeber jederzeit angepasst oder beendet werden.
Nach Ablauf einer Testphase ist für die weitere Nutzung gegebenenfalls eine kostenpflichtige Lizenz über Microsoft AppSource zu aktivieren.
7. Nutzungsbeschränkungen
Der Lizenznehmer darf, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes erlauben, insbesondere Folgendes nicht tun:
- die App vervielfältigen, bearbeiten, übersetzen oder hiervon abgeleitete Werke erstellen,
- die App dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig zurückentwickeln, soweit dies nicht ausnahmsweise gesetzlich zulässig ist,
- die App verkaufen, unterlizenzieren, vermieten, verleihen oder sonst an Dritte weitergeben,
- die App rechtswidrig oder vertragswidrig nutzen,
- Hinweise auf Schutzrechte, Urheberrechte oder Marken entfernen oder verändern,
- die App zum Aufbau eines konkurrierenden Produkts oder Dienstes verwenden,
- technische Schutzmechanismen oder Lizenzprüfungen umgehen.
8. Geistiges Eigentum
Die App einschließlich Quellcode, Objektcode, Dokumentation, Benutzeroberflächen, Grafiken und sonstiger Bestandteile ist und bleibt ausschließliches Eigentum des Lizenzgebers beziehungsweise seiner Lizenzgeber.
Die App ist insbesondere urheberrechtlich geschützt. Diese Vereinbarung überträgt keine Eigentumsrechte, sondern nur die ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte.
9. Updates, Upgrades und Kompatibilität
Der Lizenzgeber kann nach eigenem Ermessen Updates und Upgrades über Microsoft AppSource bereitstellen. Soweit nichts anderes geregelt ist, gilt diese EULA auch für diese Versionen.
Der Lizenzgeber bemüht sich um Kompatibilität mit aktuellen und kürzlich veröffentlichten Versionen von Dynamics 365 Business Central. Eine Zusage für jede vergangene oder zukünftige Version ist damit jedoch nicht verbunden.
Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, neue Versionen vor dem Einsatz in der Produktivumgebung in einer geeigneten Testumgebung zu prüfen.
10. Support und Wartung
Support für die Apps wird per E-Mail unter bc-support@giant-software.de angeboten. Dazu gehören insbesondere Hilfe bei Installationsproblemen, Konfigurationsfragen und Fehlermeldungen.
Nicht umfasst sind insbesondere:
- Individualentwicklung, Beratung oder Customizing außerhalb des vorgesehenen App-Umfangs,
- Probleme, die durch Drittanbieter-Erweiterungen oder kundenspezifische Anpassungen entstehen,
- Probleme bei Nutzung außerhalb des angegebenen unterstützten Business Central Versionsbereichs.
11. Datenschutz
Der Lizenzgeber beachtet die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.
Unsere Apps arbeiten grundsätzlich innerhalb der Umgebung des Lizenznehmers und übermitteln keine personenbezogenen oder geschäftlichen Daten an die Systeme des Lizenzgebers. Es gibt keine Telemetrie und kein Tracking.
Für die Datenverarbeitung innerhalb der jeweiligen Dynamics 365 Business Central Umgebung ist der Lizenznehmer selbst verantwortlich. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
12. Gewährleistung
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Lizenznehmers bleiben unberührt, soweit sie nach anwendbarem Recht bestehen.
Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die App die auf der jeweiligen Produktseite beschriebene Hauptfunktion im Wesentlichen erfüllt. Nicht zugesagt ist jedoch, dass die App jederzeit fehlerfrei, ohne Unterbrechung oder mit jeder Dritterweiterung funktioniert.
Mängel sind in Textform mit einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung mitzuteilen. Der Lizenzgeber darf nach eigener Wahl eine Nachbesserung oder eine zumutbare Umgehungslösung bereitstellen.
Für unentgeltlich bereitgestellte Apps richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
13. Haftungsbeschränkung
Für die Haftung des Lizenzgebers gelten die folgenden Grundsätze:
- Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Beschränkte Haftung bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Ausschluss der Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Bei unentgeltlich überlassenen Apps haftet der Lizenzgeber nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, insbesondere bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
14. Laufzeit und Beendigung
Diese Vereinbarung tritt mit Installation der App in Kraft und gilt für die Dauer der Nutzung im Tenant des Lizenznehmers, sofern sie nicht vorher beendet wird.
Der Lizenznehmer kann die Vereinbarung jederzeit durch Deinstallation der App und Einstellung der Nutzung beenden.
Der Lizenzgeber kann die Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere wenn der Lizenznehmer wesentliche Vertragspflichten verletzt und den Verstoß trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt.
Mit Beendigung enden alle Nutzungsrechte unverzüglich. Fortgeltende Regelungen, insbesondere zu geistigem Eigentum, Gewährleistung und Haftung, bleiben hiervon unberührt.
15. Vertraulichkeit
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, nicht öffentlich bekannte Informationen über interne technische Details, Algorithmen oder Implementierungen der App vertraulich zu behandeln, soweit ihm solche Informationen im Rahmen der Nutzung oder einer Supportanfrage bekannt werden.
16. Drittkomponenten
Die App kann Komponenten oder Bibliotheken Dritter enthalten. Wenn dafür besondere Lizenzbedingungen gelten, muss der Lizenznehmer diese ebenfalls beachten.
Für Funktion, Sicherheit oder Verfügbarkeit solcher Drittkomponenten haftet der Lizenzgeber nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
17. Exportkontrolle
Der Lizenznehmer hat die anwendbaren exportkontrollrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Die App darf nicht in Länder, an Personen oder Organisationen exportiert oder weitergegeben werden, wenn dies nach geltendem Recht untersagt ist.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
19. Textform und Änderungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. E-Mail genügt, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
Ist der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung der Sitz des Lizenzgebers.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
21. Gesamte Vereinbarung
Diese EULA bildet zusammen mit etwaigen produktspezifischen Bedingungen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Abreden hierzu.
Bei Widersprüchen zwischen dieser EULA und produktspezifischen Bedingungen gehen letztere für das jeweilige Produkt vor.
Die Nutzungsbedingungen von Microsoft AppSource gelten daneben weiter.
22. Kontakt
giant Computer Systems
Marc Breuer
Am Altengraben 23
90768 Fürth
Deutschland
E-Mail: bc-support@giant-software.de
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.